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KiZ Nr. 4 vom 25. Januar 2004

„Wir fahren jetzt nicht mit der Abrissbirne durchs Bistum“
In Fredenbeck wird die St.-Lukas-Kirche abgerissen / Nach dem Eckpunktepapier 2020 wird das Ende weiterer Gotteshäuser erwartet / Domkapitular Adolf Pohner nimmt Stellung zum Thema

Hildesheim/Fredenbeck – Nach dem Schlussgebet
wurden die Kerzen gelöscht, auch das Ewige Licht, der
Altar wurde abgeräumt, der Tabernakel war leer. Wie
am Gründonnerstag, aber viel bedrückender, ging es in
St. Lukas, Fredenbeck, zu, als dort der letzte
Gottesdienst gefeiert wurde. Das berichtet
Domkapitular Adolf Pohner, der diesen buchstäblich
allerletzten Gottesdienst gefeiert hat. Die Kirche wird
bald abgerissen, an ihrer Stelle wird voraussichtlich ein
Geschäfts- und Wohnhaus entstehen.
Unter dem Stichwort „Geldnot“ berichtete das
Hamburger Abendblatt über die Aufgabe der Kirche.
Und schon lange im Vorfeld war hier und da in
Gemeinden zu hören, dass Fredenbeck nur die erste
Kirche sei, die dem Eckpunktepapier 2020 und dem
Sparzwang im Bistum Hildesheim zum Opfer fallen
werde. Schließlich sollen diesen Beschlüssen zufolge
bis zum kommenden Sommer aus 65 Gemeinden 23
werden. Und immer wieder haben Mitglieder der
Bistumsleitung in den letzten Jahren darauf verwiesen,
dass nicht alle der 597 Kirchen und öffentlichen
Kapellen im Bistum auf Dauer erhalten werden können.
In Angerstein etwa wurde die Kirche „Zur Göttlichen
Vorsehung“ Anfang 2003 aufgegeben. St. Lukas ist nun
die nächste.

Nur noch eine Hand voll
Fredenbecker in der Messe

Die Gründe dafür lägen allerdings nicht bei den
Sparzwängen, sagen Pohner und der für Fredenbeck
zuständige Pfarrer Wolfgang Voges, Stade. Zwar
zählen rund 1000 Katholiken aus Fredenbeck und den
umliegenden Ortschaften zu der Filialkirche, die 1968
in Fertigteil-Bauweise errichtet wurde. Doch zuletzt
seien nur noch zwischen 20 und 30 Menschen zum
Vorabendgottesdienst am Samstagabend gekommen,
der außerdem noch der einzige kirchliche Termin dort
gewesen sei, berichtet Voges. „Von denen ist nur noch
eine Hand voll echter Fredenbecker dabei gewesen.
Den Rest bildeten Gemeindemitglieder aus Stade,
denen dieser Gottesdienst besser auskam als einer der
beiden Sonntagsgottesdienste in Stade.“
Die Entscheidung die Kirche zu schließen habe man
sich nicht leicht gemacht, so Voges weiter. „Die
Vernunft aller an diesem Prozess beteiligter Gremien
hat aber am Ende obsiegt“, sagt Voges und vermutet,
dass ein weiterer ausschlaggebender Grund war, dass
sein Nachfolger, Pfarrer Matthias Kaleth, ab März
neben Stade und Hemmoor noch Bremervörde
übernimmt. „Das bedeutet riesige Entfernungen, die
gerade am Samstag und Sonntag für die heiligen
Messen zurückgelegt werden müssen.“
Hinzu komme, dass die Kirche stark
sanierungsbedürftig sei. Von Asbest war in der
Tagespresse zu lesen. Das stimme jedoch nicht, sagt
Gerd Rauchfuß, Referent für die Liegenschaften des
Bistums. „Man geht bei dieser Dachdämmung aus den
60er Jahren immer von einem Risiko aus“, erläutert er.
In Fredenbeck werde die Kirche jedoch nicht wegen
Asbest geschlossen. Voges verweist darauf, dass der
Asbestgehalt nie gesundheitsgefährdend geweisen
sei. Entscheidend seien die pastoralen Gründe und der
hohe Sanierungsbedarf, sagt Rauchfuß. Jetzt noch
einmal viel zu investieren wäre nicht sinnvoll gewesen,
so Voges und Pohner. Denn auf lange Sicht werde dort
keine Kirche mehr benötigt, so wie sich die Zahlen der
Katholiken und der Priester im Bistum entwickeln.
Keine Kirche werde von der Bistumsleitung leichten
Herzens oder gar willkürlich geschlossen, sagt
Domkapitular Pohner, Leiter der Hauptabteilung
Pastoral im Bischöflichen Generalvikariat. „In jedem
einzelnen Fall findet eine sehr intensive Prüfung statt.“
Pohner verweist auf einen Erlass der Bistumsleitung
aus dem Jahr 1997, in der es um die Frage Erhalt oder
Schließung einer Filialkirche geht. In zahlreichen
Einzelpunkten wird darin dargelegt, was bei so einer
Entscheidung zu beachten ist.
Darüber hinaus werde so eine Entscheidung nicht
ohne die beteiligte Gemeinde getroffen, erklärt Pohner.
Der Beschluss über die Aufgabe eines Gotteshauses
fällt demnach zunächst im jeweiligen Kirchenvorstand;
die letztgültige Entscheidung muss dann der Bischof
treffen (nach Anhörung des Priesterrates). Nur dem
Bischof stehe es zu, eine Kirche zu weihen oder zu
schließen, erläutert der Domkapitular. Die konkrete
Aufgabe vor Ort kann er im Einzelfall – wie in
Fredenbeck – dann delegieren, also einem anderen
übertragen (etwa Weihbischof, Generalvikar oder
Domkapitular).

Fertigteilkirchen nicht
für die Ewigkeit gebaut

Immer wieder kursiert im Bistum das Wort von der
„Liste“, die längst festlege, welche Kirchen aufgegeben
würden. „Ich kann ganz klar sagen: Es gibt keine Liste“,
sagt Pohner. Und weiter: „Mein Wunsch ist es, dass es
nicht zu einer allgemeinen Unruhe im Bistum kommt.
Dass alle, die in Fertigteilkirchen Eucharistier feiern,
meinen: Morgen kommt das Bistum und reißt uns die
Kirche ab.“
Der Domkapitular verweist zwar darauf, dass die
Fertigteilkirchen im Bistum nie für die Ewigkeit gebaut
gewesen seien, sondern für den steigenden Bedarf
durch die Flüchtlinge und Vertriebenen nach dem
Zweiten Weltkrieg. Er sagt aber auch: „Wir werden jetzt
nicht mit der Abrissbirne durchs Bistum fahren.“
Zwar könne er die Verunsicherung der Menschen
verstehen, aber es sei nicht gut, wenn aus Gerüchten
„Tatsachen“ abgeleitet würden, die in Wirklichkeit so
nicht bestünden. So gebe es derzeit die Meinung, die
Kirche in Kalefeld werde abgerissen, wenn Moringen,
Kalefeld und Northeim zusammengelegt würden,
berichtet Pohner. „Wir haben bislang kein Wort darüber
gesagt.“

Wo die Gegenwart Gottes
leibhaftig erfahren wird

Dass das Thema Kirchenschließung ein stark
gefühlsbeladenes ist, verstehen Voges und Pohner.
„Traurig ist die Schließung einer Kirche allemal“, sagt
Voges, „vor allem für die Älteren, die hier ihre geistliche
Heimat gefunden hatten.“ Oft haben Katholiken an
vielen Stellen des Bistums den Kirchenbau seinerzeit
nicht nur mitfinanziert, sondern ihr Gotteshaus tatkräftig
mitaufgebaut.
Doch auch für einen Priester sei so eine Schließung
nicht einfach, so Pohner: „Es zerreißt einem das Herz.
Den Gläubigen, aber auch uns Priestern wird bewusst,
dass in dieser Kirche nie mehr die Eucharistie gefeiert
werden wird. Ohne dass man das in Worte fassen
kann, wird in so einem Moment greifbar und lebendig,
was es bedeutet Eucha-ristie zu feiern. Eine Kirche ist
eben mehr als ein Gebäude – es ist ein Ort, wo wir die
Gegenwart Gottes leibhaftig erfahren.“
In Fredenbeck wird äußerlich bald nichts mehr daran
erinnern, dass es so einen Ort dort unter der Adresse
„Am Walde“ gab. Bis Ende März soll St. Lukas
verschwunden sein. Die Stader Muttergemeinde wird
ihre Filialkirche allerdings nicht so schnell vergessen,
denn die Aufgabe des Gotteshauses hat auch eine
gute Seite. Die über 100 000 Euro aus dem Verkauf
sollen in die Erweiterung des zu engen Pfarrheimes in
Stade fließen, so Voges. Auch das Inventar werde
hoffentlich andernorts weiter genutzt werden und St.
Lukas auf diese Weise lebendig halten.
Hildegard Mathies

Hintergrund: Kirchengebäude & Finanzen
Nicht immer müsse eine Kirche geschlossen werden,
wenn das Bistum sie nicht mehr erhalten könne, sagt
Domkapitular Adolf Pohner. Wenn eine Gemeinde in
der Lage sei, den Unterhalt sicherzustellen und nötige
Sanierungen oder Reparaturen aus eigenen Mitteln zu
bestreiten, „dann hat das Bistum natürlich kein
Interesse, diese Kirche gegen den Willen der
Gemeinde zu schließen“.
Bereits seit einiger Zeit verfährt das Bistum nach dem
Prinzip, dass jede geplante Baumaßnahme, die 70 000
Euro übersteigt, einer so genannten pastoralen
Prüfung unterzogen wird. Unter Berücksichtigung
verschiedener Aspekte, wie der zu erwartenden
Entwicklung der Gläubigenzahl, wird dabei erörtert, ob
Kosten und Nutzen im Verhältnis stehen, das heißt, ob
sich große Investitionen in die Kirche oder die
zugehörigen Gebäude lohnen – oder ob diese bereits
in absehbarer Zeit mehr oder weniger ungenutzt sein
werden.
Einigen sich das Bistum und die Gemeinde darauf, die
Kirche aufzugeben, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Verkauf der Kirche mit Grundstück oder Verkauf des
Gebäudes, aber Behalten des Grundstückes (so war es
in Angerstein); die Kirche kann dann umgenutzt
werden oder abgerissen – je nach Ergebnis des
Entscheidungsprozesses. In beiden Fällen werde
vertraglich vereinbart, was künftig dort geschieht,
erläutert Pohner. „Die Kirche darf nicht einem Zweck
zugeführt werden, der den christlichen Maßstäben
widerspricht und die Gläubigen verletzt.“ Solle eine
Kirche beispielsweise als Garage für Lkw genutzt
werden, müssten etwa das Kreuz vom Kirchturm
entfernt werden und die Buntglasfenster ersetzt –
„alles, was äußerlich daran erinnert, dass das eine
Kirche war“. Der Erlös geht entweder an das Bistum, an
die Gemeinde oder anteilig an beide – je nach
Besitzverhältnissen (gehört das Grundstück der
Gemeinde oder dem Bistum?) und dort investierten
Geldern (hat das Bistum große Summen investiert?).

Kreative Lösungen

Finanzdirektor Helmut Müller verweist darauf, dass das
Bistum mit den für Reparatur- und Baumaßnahmen zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln „die
Maßnahmen zum zeitgemäßen Erhalt der kirchlichen
Gebäude bei weitem nicht leisten kann und insofern
auch aus finanzieller Sicht der kirchliche
Gebäudebestand deutlich zu reduzieren ist“ (dazu
gehören neben den Kirchen die anderen Gebäude).
Domkapitular Pohner berichtet weiter, dass er bislang
in den Gemeinden vor allem gute Erfahrungen
gemacht habe. Zum einen hätten die Menschen
Verständnis dafür, wenn eine Kirche nicht zu erhalten
sei, und auch dafür, dass das Bistum die Mittel für
Baumaßnahmen begrenzen würde. Zum anderen
komme es in solchen Fällen zu guten, praktischen und
kreativen Lösungen, die man von Hildesheim aus so oft
gar nicht entwickeln könnte. Vieles würden die
Gemeinden in Eigenleistung erbringen und dabei oft
viel weniger Geld benötigen, als vorher beantragt
gewesen sei. Das Positive: Die Kirche werde dadurch
noch stärker zu „unserer Kirche“, das Interesse an ihr
wachse. „Die Menschen bringen da auch erstaunliche
Opfer“, sagt Pohner noch. (hm)

Richtlinie
1997 hat das Bistum eine umfassende Richtlinie
erstellt, die bei der Entscheidung über den Erhalt oder
die Schließung einer Filialkirche helfen soll. Dabei geht
es um pastorale, bauliche und finanzielle
Gesichtspunkte sowie um Punkte, die bei der
letztgültigen Entscheidung zu beachten sind. Einige
Aspekte: Anzahl der Katholiken, Alters- und
Sozialstruktur; Besucherzahlen und Alter der
Gottesdienstbesucher. Gibt es ein
Gemeindebewusstsein? Gibt es aktive Gruppen oder
neue Perspektiven (etwa durch Seelsorgeeinheiten)?
Wie ist der Zustand der Gebäude? Welche kulturelle
Bedeutung hat der Bau? Wie hoch sind die laufenden
Kosten? Wie hoch sind die derzeitigen, wie hoch die
künftigen Fahrtkosten für Seelsorger, Katecheten und
andere? Ist eine anderweitige Nutzung durch die
Gemeinde oder das Bistum möglich und sinnvoll? Was
geschieht mit dem Inventar?
(hm)
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