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KiZ Nr. 4 vom 25. Januar 2004 |
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„Wir fahren jetzt nicht mit der Abrissbirne durchs Bistum“ |
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Hildesheim/Fredenbeck – Nach dem Schlussgebet
wurden die Kerzen gelöscht, auch das Ewige Licht, der Altar wurde abgeräumt, der Tabernakel war leer. Wie am Gründonnerstag, aber viel bedrückender, ging es in St. Lukas, Fredenbeck, zu, als dort der letzte Gottesdienst gefeiert wurde. Das berichtet Domkapitular Adolf Pohner, der diesen buchstäblich allerletzten Gottesdienst gefeiert hat. Die Kirche wird bald abgerissen, an ihrer Stelle wird voraussichtlich ein Geschäfts- und Wohnhaus entstehen. Unter dem Stichwort „Geldnot“ berichtete das Hamburger Abendblatt über die Aufgabe der Kirche. Und schon lange im Vorfeld war hier und da in Gemeinden zu hören, dass Fredenbeck nur die erste Kirche sei, die dem Eckpunktepapier 2020 und dem Sparzwang im Bistum Hildesheim zum Opfer fallen werde. Schließlich sollen diesen Beschlüssen zufolge bis zum kommenden Sommer aus 65 Gemeinden 23 werden. Und immer wieder haben Mitglieder der Bistumsleitung in den letzten Jahren darauf verwiesen, dass nicht alle der 597 Kirchen und öffentlichen Kapellen im Bistum auf Dauer erhalten werden können. In Angerstein etwa wurde die Kirche „Zur Göttlichen Vorsehung“ Anfang 2003 aufgegeben. St. Lukas ist nun die nächste. Nur noch eine Hand voll Fredenbecker in der Messe Die Gründe dafür lägen allerdings nicht bei den Sparzwängen, sagen Pohner und der für Fredenbeck zuständige Pfarrer Wolfgang Voges, Stade. Zwar zählen rund 1000 Katholiken aus Fredenbeck und den umliegenden Ortschaften zu der Filialkirche, die 1968 in Fertigteil-Bauweise errichtet wurde. Doch zuletzt seien nur noch zwischen 20 und 30 Menschen zum Vorabendgottesdienst am Samstagabend gekommen, der außerdem noch der einzige kirchliche Termin dort gewesen sei, berichtet Voges. „Von denen ist nur noch eine Hand voll echter Fredenbecker dabei gewesen. Den Rest bildeten Gemeindemitglieder aus Stade, denen dieser Gottesdienst besser auskam als einer der beiden Sonntagsgottesdienste in Stade.“ Die Entscheidung die Kirche zu schließen habe man sich nicht leicht gemacht, so Voges weiter. „Die Vernunft aller an diesem Prozess beteiligter Gremien hat aber am Ende obsiegt“, sagt Voges und vermutet, dass ein weiterer ausschlaggebender Grund war, dass sein Nachfolger, Pfarrer Matthias Kaleth, ab März neben Stade und Hemmoor noch Bremervörde übernimmt. „Das bedeutet riesige Entfernungen, die gerade am Samstag und Sonntag für die heiligen Messen zurückgelegt werden müssen.“ Hinzu komme, dass die Kirche stark sanierungsbedürftig sei. Von Asbest war in der Tagespresse zu lesen. Das stimme jedoch nicht, sagt Gerd Rauchfuß, Referent für die Liegenschaften des Bistums. „Man geht bei dieser Dachdämmung aus den 60er Jahren immer von einem Risiko aus“, erläutert er. In Fredenbeck werde die Kirche jedoch nicht wegen Asbest geschlossen. Voges verweist darauf, dass der Asbestgehalt nie gesundheitsgefährdend geweisen sei. Entscheidend seien die pastoralen Gründe und der hohe Sanierungsbedarf, sagt Rauchfuß. Jetzt noch einmal viel zu investieren wäre nicht sinnvoll gewesen, so Voges und Pohner. Denn auf lange Sicht werde dort keine Kirche mehr benötigt, so wie sich die Zahlen der Katholiken und der Priester im Bistum entwickeln. Keine Kirche werde von der Bistumsleitung leichten Herzens oder gar willkürlich geschlossen, sagt Domkapitular Pohner, Leiter der Hauptabteilung Pastoral im Bischöflichen Generalvikariat. „In jedem einzelnen Fall findet eine sehr intensive Prüfung statt.“ Pohner verweist auf einen Erlass der Bistumsleitung aus dem Jahr 1997, in der es um die Frage Erhalt oder Schließung einer Filialkirche geht. In zahlreichen Einzelpunkten wird darin dargelegt, was bei so einer Entscheidung zu beachten ist. Darüber hinaus werde so eine Entscheidung nicht ohne die beteiligte Gemeinde getroffen, erklärt Pohner. Der Beschluss über die Aufgabe eines Gotteshauses fällt demnach zunächst im jeweiligen Kirchenvorstand; die letztgültige Entscheidung muss dann der Bischof treffen (nach Anhörung des Priesterrates). Nur dem Bischof stehe es zu, eine Kirche zu weihen oder zu schließen, erläutert der Domkapitular. Die konkrete Aufgabe vor Ort kann er im Einzelfall – wie in Fredenbeck – dann delegieren, also einem anderen übertragen (etwa Weihbischof, Generalvikar oder Domkapitular). Fertigteilkirchen nicht für die Ewigkeit gebaut Immer wieder kursiert im Bistum das Wort von der „Liste“, die längst festlege, welche Kirchen aufgegeben würden. „Ich kann ganz klar sagen: Es gibt keine Liste“, sagt Pohner. Und weiter: „Mein Wunsch ist es, dass es nicht zu einer allgemeinen Unruhe im Bistum kommt. Dass alle, die in Fertigteilkirchen Eucharistier feiern, meinen: Morgen kommt das Bistum und reißt uns die Kirche ab.“ Der Domkapitular verweist zwar darauf, dass die Fertigteilkirchen im Bistum nie für die Ewigkeit gebaut gewesen seien, sondern für den steigenden Bedarf durch die Flüchtlinge und Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg. Er sagt aber auch: „Wir werden jetzt nicht mit der Abrissbirne durchs Bistum fahren.“ Zwar könne er die Verunsicherung der Menschen verstehen, aber es sei nicht gut, wenn aus Gerüchten „Tatsachen“ abgeleitet würden, die in Wirklichkeit so nicht bestünden. So gebe es derzeit die Meinung, die Kirche in Kalefeld werde abgerissen, wenn Moringen, Kalefeld und Northeim zusammengelegt würden, berichtet Pohner. „Wir haben bislang kein Wort darüber gesagt.“ Wo die Gegenwart Gottes leibhaftig erfahren wird Dass das Thema Kirchenschließung ein stark gefühlsbeladenes ist, verstehen Voges und Pohner. „Traurig ist die Schließung einer Kirche allemal“, sagt Voges, „vor allem für die Älteren, die hier ihre geistliche Heimat gefunden hatten.“ Oft haben Katholiken an vielen Stellen des Bistums den Kirchenbau seinerzeit nicht nur mitfinanziert, sondern ihr Gotteshaus tatkräftig mitaufgebaut. Doch auch für einen Priester sei so eine Schließung nicht einfach, so Pohner: „Es zerreißt einem das Herz. Den Gläubigen, aber auch uns Priestern wird bewusst, dass in dieser Kirche nie mehr die Eucharistie gefeiert werden wird. Ohne dass man das in Worte fassen kann, wird in so einem Moment greifbar und lebendig, was es bedeutet Eucha-ristie zu feiern. Eine Kirche ist eben mehr als ein Gebäude – es ist ein Ort, wo wir die Gegenwart Gottes leibhaftig erfahren.“ In Fredenbeck wird äußerlich bald nichts mehr daran erinnern, dass es so einen Ort dort unter der Adresse „Am Walde“ gab. Bis Ende März soll St. Lukas verschwunden sein. Die Stader Muttergemeinde wird ihre Filialkirche allerdings nicht so schnell vergessen, denn die Aufgabe des Gotteshauses hat auch eine gute Seite. Die über 100 000 Euro aus dem Verkauf sollen in die Erweiterung des zu engen Pfarrheimes in Stade fließen, so Voges. Auch das Inventar werde hoffentlich andernorts weiter genutzt werden und St. Lukas auf diese Weise lebendig halten. Hildegard Mathies Hintergrund: Kirchengebäude & Finanzen Nicht immer müsse eine Kirche geschlossen werden, wenn das Bistum sie nicht mehr erhalten könne, sagt Domkapitular Adolf Pohner. Wenn eine Gemeinde in der Lage sei, den Unterhalt sicherzustellen und nötige Sanierungen oder Reparaturen aus eigenen Mitteln zu bestreiten, „dann hat das Bistum natürlich kein Interesse, diese Kirche gegen den Willen der Gemeinde zu schließen“. Bereits seit einiger Zeit verfährt das Bistum nach dem Prinzip, dass jede geplante Baumaßnahme, die 70 000 Euro übersteigt, einer so genannten pastoralen Prüfung unterzogen wird. Unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte, wie der zu erwartenden Entwicklung der Gläubigenzahl, wird dabei erörtert, ob Kosten und Nutzen im Verhältnis stehen, das heißt, ob sich große Investitionen in die Kirche oder die zugehörigen Gebäude lohnen – oder ob diese bereits in absehbarer Zeit mehr oder weniger ungenutzt sein werden. Einigen sich das Bistum und die Gemeinde darauf, die Kirche aufzugeben, gibt es mehrere Möglichkeiten: Verkauf der Kirche mit Grundstück oder Verkauf des Gebäudes, aber Behalten des Grundstückes (so war es in Angerstein); die Kirche kann dann umgenutzt werden oder abgerissen – je nach Ergebnis des Entscheidungsprozesses. In beiden Fällen werde vertraglich vereinbart, was künftig dort geschieht, erläutert Pohner. „Die Kirche darf nicht einem Zweck zugeführt werden, der den christlichen Maßstäben widerspricht und die Gläubigen verletzt.“ Solle eine Kirche beispielsweise als Garage für Lkw genutzt werden, müssten etwa das Kreuz vom Kirchturm entfernt werden und die Buntglasfenster ersetzt – „alles, was äußerlich daran erinnert, dass das eine Kirche war“. Der Erlös geht entweder an das Bistum, an die Gemeinde oder anteilig an beide – je nach Besitzverhältnissen (gehört das Grundstück der Gemeinde oder dem Bistum?) und dort investierten Geldern (hat das Bistum große Summen investiert?). Kreative Lösungen Finanzdirektor Helmut Müller verweist darauf, dass das Bistum mit den für Reparatur- und Baumaßnahmen zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln „die Maßnahmen zum zeitgemäßen Erhalt der kirchlichen Gebäude bei weitem nicht leisten kann und insofern auch aus finanzieller Sicht der kirchliche Gebäudebestand deutlich zu reduzieren ist“ (dazu gehören neben den Kirchen die anderen Gebäude). Domkapitular Pohner berichtet weiter, dass er bislang in den Gemeinden vor allem gute Erfahrungen gemacht habe. Zum einen hätten die Menschen Verständnis dafür, wenn eine Kirche nicht zu erhalten sei, und auch dafür, dass das Bistum die Mittel für Baumaßnahmen begrenzen würde. Zum anderen komme es in solchen Fällen zu guten, praktischen und kreativen Lösungen, die man von Hildesheim aus so oft gar nicht entwickeln könnte. Vieles würden die Gemeinden in Eigenleistung erbringen und dabei oft viel weniger Geld benötigen, als vorher beantragt gewesen sei. Das Positive: Die Kirche werde dadurch noch stärker zu „unserer Kirche“, das Interesse an ihr wachse. „Die Menschen bringen da auch erstaunliche Opfer“, sagt Pohner noch. (hm) Richtlinie 1997 hat das Bistum eine umfassende Richtlinie erstellt, die bei der Entscheidung über den Erhalt oder die Schließung einer Filialkirche helfen soll. Dabei geht es um pastorale, bauliche und finanzielle Gesichtspunkte sowie um Punkte, die bei der letztgültigen Entscheidung zu beachten sind. Einige Aspekte: Anzahl der Katholiken, Alters- und Sozialstruktur; Besucherzahlen und Alter der Gottesdienstbesucher. Gibt es ein Gemeindebewusstsein? Gibt es aktive Gruppen oder neue Perspektiven (etwa durch Seelsorgeeinheiten)? Wie ist der Zustand der Gebäude? Welche kulturelle Bedeutung hat der Bau? Wie hoch sind die laufenden Kosten? Wie hoch sind die derzeitigen, wie hoch die künftigen Fahrtkosten für Seelsorger, Katecheten und andere? Ist eine anderweitige Nutzung durch die Gemeinde oder das Bistum möglich und sinnvoll? Was geschieht mit dem Inventar? (hm) | |
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