11.05.2015
Hat die evangelische Taufe Folgen für die Eltern?
Wenn ein katholischer Mann und eine evangelische Frau katholisch heiraten, sie die Kinder später aber evangelisch taufen lassen, hat das Konsequenzen für den Katholiken? Darf er weiter die Kommunion empfangen? Anfrage per E-Mail
Die Frage berührt zwei Aspekte: das Eherecht und das Strafrecht der Kirche. Zunächst zum Eherecht:
Wenn zwei konfessionsverschiedene Partner heiraten, denkt das kirchliche Recht in der Tat schon an die zu erwartenden Kinder. Der Canon 1125 bestimmt: „Der katholische Partner hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, dass alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden.“ Und: „Von diesem Versprechen ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so dass feststeht, dass er um das Versprechen und die Verpflichtung weiß.“
Das bedeutet zweierlei: Die Kirche sieht es erstens als Ideal, dass die Kinder katholisch werden und lehnt eine „Ist-doch-egal-Haltung“ ab. Zweitens aber verspricht der katholische Partner nur, sich darum zu bemühen; wenn das ernste Bemühen vergebens ist und das Kind warum auch immer „evangelisch getauft“ wird, steht das Gelingen der Ehe und der Frieden in der Ehe immer vor der Tauffrage. Eine Strafandrohung, falls das Bemühen scheitert, gibt es an keiner Stelle.
Und schon gar nicht eine Androhung, von der Eucharistie ausgeschlossen zu werden. Denn das ist eine schwere Strafe, die meist nur nach formellen Strafverfahren ausgesprochen wird (Can. 915 § 1). Außerdem sind nach § 2 diejenigen nicht zur Kommunion zugelassen, die „hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“.
Demnach müsste in diesem Fall eine „offenkundige schwere Sünde“ festgestellt werden. Ein Kind in der evangelischen Kirche zu taufen, ist aber keineswegs eine Sünde; es ist nach katholischer Auffassung höchstens etwas weniger gut. Wichtig ist, dass ein Kind getauft wird – christlich, denn gültig ist die Taufe sowieso.
Von Susanne Haverkamp