27.04.2015

Warum Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer?

Warum wird auf die Abgeltungssteuer/Kapitalertragssteuer Kirchensteuer erhoben? Ab welchen Erträgen sind diese Steuern fällig und wie hoch fallen sie aus? E. E., 35287 Amöneburg

Die Kirchensteuer wird auf alle Kapitalerträge von Kirchenmitgliedern erhoben. Sie ist an die Einkommens- beziehungsweise Kapitalertragssteuer gekoppelt und wird daher überall dort fällig, wo auch diese Steuer anfällt. 

Die Höhe der Kirchensteuer ist in der Regel auf neun Prozent davon festgelegt, in einzelnen Diözesen – etwa in Bayern – auch auf acht Prozent davon. Wer also zum Beispiel 1000 Euro Einkommens- oder Kapitalertragssteuer zahlt, für den werden 90 (oder eben 80) Euro Kirchensteuer im Jahr berechnet. Solche Kapitalerträge können Lohneinnahmen sein, aber auch Gewinne aus Bankanlagen und Ähnlichem. 

Seit 2009 hat die Finanzverwaltung die sogenannte „Abgeltungssteuer“ eingeführt. Das ist keine neue Steuer, sondern ein neues Verfahren, das zum 1. Januar 2015 nun nach einer Übergangsphase verbindlich in Kraft getreten ist. 

Kern der Abgeltungssteuer ist, dass die Kapitalerträge pauschal „an der Quelle“ – also direkt bei der Bank – besteuert und abgeführt werden und nicht erst in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Dadurch ist das Verfahren vereinfacht und vereinheitlicht worden. 

Durch die Koppelung von Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer wirkt sich dieses Verfahren also auch auf Kirchenmitglieder aus. Es ist aber keine höhere oder gar neue Steuer, sondern nur eine Umstellung im Verfahren. Dies hat für Irritationen gesorgt. 

Die Kirchen bemühen sich, das Verfahren zu erklären, damit nicht der Eindruck einer neuen Steuer entsteht – bislang jedoch mit mäßigem Erfolg.

Von Michael Kinnen