13.09.2011
Im Ausland arbeiten und hier Kirchensteuer zahlen?
Wie kann man Kirchensteuer bezahlen, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat, aber als Grenzgänger im Ausland arbeitet und keine Steuern in Deutschland zahlt?
R. Müller, Leipzig
Wer in Deutschland keine Lohn- und Einkommensteuer zahlt, weil er im Ausland arbeitet, zahlt auch keine Kirchensteuer. Wer trotzdem die Kirche finanziell unterstützen will, kann dies nur über Spenden tun. In Deutschland können solche Spenden steuerlich geltend gemacht werden und senken so die Steuerlast. Das wird in manchen europäischen Nachbarstaaten ähnlich sein.
Wer als Deutscher im Ausland arbeitet, zahlt aber nicht automatisch seine Steuern im Beschäftigungsland. Anders als etwa die Sozialversicherung ist das Steuerrecht in der Europäischen Union noch nicht harmonisiert. Das heißt, EU-weit einheitliche Regelungen fehlen.
Um dennoch eine Lösung für das Problem zu finden, hat Deutschland mit mehr als 90 Staaten entsprechende Abkommen geschlossen. Danach wird in vielen Fällen derjenige, der in Deutschland wohnt, aber etwa im benachbarten Ausland arbeitet und täglich oder wöchentlich nach Deutschland zurückkehrt, als sogenannter Grenzgänger vom deutschen Fiskus zur Kasse gebeten und zahlt dementsprechend seine Steuern in Deutschland. Ist er Kirchenmitglied, zahlt er also auch Kirchensteuern.
In manchen Fällen, etwa wenn sich Arbeitnehmer sehr lange im Beschäftigungsland aufhalten, werden sie aber dort steuerpflichtig. Damit entfällt in der Regel auch die deutsche Kirchensteuer. Nicht immer ist damit die Kirchenmitgliedschaft kostenlos: So wird in manchen Gegenden in der Schweiz auch von Grenzgängern eine regionale Kirchensteuer erhoben.
Ulrich Waschki