01.07.2016
Bistum Hildesheim hat neue Richtlinien für Kirchengemeinden erlassen
Regeln für die Geldanlage
Das Bistum Hildesheim hat jetzt Richtlinien herausgegeben, nach denen Geld gewinnbringend angelegt werden darf, aber auch vor zuviel Risiko schützen soll. Was dürfen Gemeinden, Verbände und kirchliche Stiftungen?
Das geht:
- klassische Anlagen bei Banken
- Sparbücher, Tagesgeldkonten und Einlagen
- als sicher geltende Anleihen: Wertpapiere des Bundes oder der Bundesländer sowie bestimmte Pfandbriefe und Anleihen, die über eine Garantie des Bundes und die höchst mögliche Sicherheit verfügen
- Geldmarktfonds (Investmentfonds, die mit speziellen, sehr kurzfristigen Produkten handeln), aber nur wenn diese die höchstmögliche Sicherheitsstufe nachweisen können
- Anlagen in anderen Währungen, aber nur in Fonds und nur 10 Prozent des anzulegenden Geldes
- Aktienfonds, aber nur bis zu 15 Prozent des anzulegenden Geldes
- Fondsanleihen an Unternehmen und Banken, die mindestens über die Sicherheitsstufe BBB- verfügen, aber nur 20 Prozent des anzulegenden Geldes
- Immobilienfonds, aber nur bis zu 10 Prozent des anzulegenden Geldes
Das geht nicht:
- jede Form von Geldanlage, die nicht den Grundsätzen der Deutschen Bischofskonferenz zum ethisch- nachhaltigen Investieren entspricht
- jede Form von Derivate, eine Art Wetten, die auf bestimmte Kurs- und Preisentwicklungen abgeschlossen werden und hinter denen kein real greifbarer Gegenwert wie Anteile an einem Unternehmen stehen
- Anlagen in Rohstoffe (auch Gold und weitere Edelmetalle)
- Aktien ohne Einbettung in einen Aktienfond
- Risiko- Investmentfonds wie Hedge- Fonds oder Private- Equity- Fonds
- Darlehen als Form der Kapitalanlage
Die Richtlinie für die Kapitalanlagen der Kirchengemeinden im Bistum Hildesheim ist veröffentlicht im Kirchlichen Anzeiger Nr. 2/2016 [1]