08.11.2017
Ein Abschied lässt sich vorher regeln
Mal ehrlich: Wissen Ihre Angehörigen, wie Sie einmal beerdigt werden wollen? Wissen Sie es von Ihren Angehörigen? So viele Entscheidungen müssen im Trauerfall getroffen werden – begleitet vom Schmerz über den Verlust. Doch das „Wie“ einer Bestattung lässt sich vorher verfügen – und auch die Finanzierung.
Grab? Keine einfache Frage. Mit einer
Bestattungsverfügung und einem
Vorsorgevertrag lässt sich alles im
Vorfeld regeln. | Foto: BdF, Bonn
6000 Euro: So viel kostet durchschnittlich eine Beerdigung – mit Grabmal, aber ohne Grabpflege. Ermittelt hat diese Zahl Aeternitas, eine Verbraucherinitiative für Bestattungskultur. Wobei Durchschnitt natürlich relativ ist: „Es sind viele Aspekte zu berücksichtigen: die Art der Bestattung, die Trauerfeier – und auch die Region, in der bestattet wird“, sagt Alexander Helbach, Sprecher der Initiative. Grenze nach unten: Rund 1000 Euro kostet eine anonyme Bestattung ohne Trauerfeier. Leichenschau, Totenschein, Sterbeurkunden, einfachster Sarg, Feuerbestattung, anonymes Gräberfeld, also Rasen. Nach oben gibt es – wie so oft – keine finanziellen Grenzen.
Fällt doch eine Entscheidung für ein Erdgrab, kommt dessen Pflege hinzu. Hier rechnet Aeternitas mit Kosten von durchschnittlich 50 bis 175 Euro für ein Urnen- und zwischen 120 und 330 Euro für ein Erdgrab. Jährlich, je nachdem wie viel Eigenleistung eingebracht wird – und das 20 bis 30 Jahre lang, je nach Ruhezeit.
Viel Geld, viel Aufwand. Wohl auch ein Grund dafür, dass Feuerbestattungen mittlerweile 60 Prozent der Beerdigungen ausmachen. Zudem sinkt die Zahl der kirchlich begleiteten Beerdigungen: waren es im Jahr 2000 noch 71,5 Prozent der Verstorbenen, die katholisch oder evangelisch beerdigt wurden, ist ihr Anteil eineinhalb Jahrzehnte später auf 58,8 Prozent gesunken. Das zeigen Zahlen der deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Dafür steigt eine weitere Zahl – die der anonymen Bestattungen: mittlerweile auf fünf Prozent.
Sind es die hohen Kosten, die man nicht den Kindern aufbürden will? Oder die jahrzehntelange Grabpflege? Oder ist es der Umstand, dass die Kinder immer seltener dort wohnen, wo die Eltern lebten? Studien von Aeternitas oder anderen Vereinen und Stiftungen zeigen zwar, dass sich die Beerdigungskultur in Deutschland verändert – zum Beispiel zu mehr „Grabformen ohne Grabpflege“. Das sind Gemeinschaftsgräber oder die Bestattung in einem Friedwald. Sie zeigen aber nicht, dass der Anstieg der anonymen Bestattungen gewollt ist.
Daher raten Fachleute wie Aeternias-Sprecher Alexander Helbach zu zwei Schritten – zu einer Bestattungsverfügung und deren (Vor-)Finanzierung. Eine Bestattungsverfügung regelt die Kernfrage: Wer soll was für wie viel Geld durch wen zu einer Beisetzung beitragen? Wichtig dabei vorab: Die Bestattungsverfügung ist nicht Teil des Testaments. Denn der letzte Wille wird erst meist geraume Zeit nach der Beerdigung verkündet. Also lieber dem Stammbuch beilegen.
Was gehört in eine Bestattungsverfügung?
Was gehört aber in eine solche Verfügung? Punkt eins: Ernennen Sie eine Vertrauensperson für die Totenfürsorge. Das umfasst das Verfügungsrecht über die Leiche und die Pflicht, die Bestattung zu veranlassen – einschließlich den Nutzungsvertrag für die Grabstätte zu unterzeichnen. Sie können, müssen aber keinen engsten Angehörigen benennen.
Punkt zwei: Der Bestattungsort. Sie legen fest, wo Sie zur letzten Ruhe gebettet werden. Daraus folgt Punkt 3: die Bestattungsart. Sie entscheiden: Erd- oder Feuerbestattung, Friedhof oder Friedwald, Grabstätte oder anonym. Aber Achtung: Informieren Sie sich über Regelungen und Einschränkungen bestimmter Bestattungsarten.
Weitere Punkte: Wie soll die Trauerfeier erfolgen? Wer soll eingeladen werden? Soll es eine Zeitungsanzeige geben oder ein Trauermahl? Soll dem Sarg etwas beigelegt werden? Welche Musik soll gespielt werden? Wünschen Sie einen Grabstein? Und vieles andere mehr. All das kann verbindlich von Ihnen geregelt werden. Oder Sie stellen einzelne bewusst in das Ermessen Ihrer Angehörigen, um das für Sie Wichtige vom weniger Bedeutsamen zu trennen.
Egal wie Sie sich konkret entscheiden: Ihr Wille wird eindeutig und bindend festgehalten. Sie können ihn aber auch jederzeit wieder ändern. Ihre Angehörigen werden im Todesfall entlastet und möglicher Streit vermieden. Genauso wichtig: Das doch immer noch tabuisierte Thema Bestattung und Tod wird aktiv angegangen. Den letzten Willen regeln – das machen nur wenige. Nach Meinungsumfragen machen nur etwa 30 Prozent der Deutschen ein Testament. Eine Bestattungsverfügung liegt noch deutlich weniger vor.
Bleibt die Frage nach der Finanzierung. Generell gibt es drei Möglichkeiten. Zum einen: das klassische Sparbuch oder ein Sperrkonto bei der Bank. Zum anderen: die Sterbegeldversicherung. Vielfach von der Versicherungswirtschaft beworben, kommt die Stiftung Warentest jedoch zu einer deutlich kritischen Einschätzung (siehe Infokasten rechts). Drittens: Ein Vorsorgevertrag, den Sie bereits zu Lebzeiten mit einem Bestatter abschließen. Der Vorteil hier: Sie können mit dem Bestatter die Einzelheiten der Beerdigung festlegen – so wie Sie es sich in ihrer Bestattungsverfügung wünschen.
Die Kosten für die Beerdigung müssen allerdings im Vorfeld bezahlt werden. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine ist wiederum das Sperrkonto. Dabei wird das Guthaben an den Bestatter verpfändet, der aber erst nach dem Tod des Auftraggebers darüber verfügen kann. Die andere Möglichkeit ist die Verwaltung durch einen Treuhänder, zum Beispiel die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt oder die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand. Sie schließen einen Treuhandvertrag ab und überweisen das Geld für die Beerdigung. Der Treuhänder legt das Geld nach strengen Kriterien an. Damit ist Ihr Geld samt Zinsen durch eine Bankbürgschaft gesichert – auch dann wenn der von Ihnen beauftragte Bestatter oder Friedhofsgärtner unter Umständen Insolvenz anmelden muss.
Übrigens: Nach gängiger Rechtssprechung gelten in derartige Versorgeverträge eingezahlte Beiträge als Schonvermögen. Das heißt: Auch Ihnen kann dieses Geld nicht gepfändet werden.
Der Abschied lässt sich im Vorfeld regeln. Doch Verfügungen und Verträge sind nur das eine. Reden Sie mit ihren Angehörigen oder Freunden über das Unvermeidliche.
Rüdiger Wala
Ein Muster für eine Bestattungsverfügung finden Sie hier: Bestattungsverfuegung [1]